Häufige Fragen

Häufige Fragen zur waffenpsychologischen Verlässlichkeitsprüfung

 

Warum brauche ich eine Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung?

Um einen Antrag auf Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses für eine Schusswaffe der Kategorie B (z.B. Faustfeuerwaffen wie Revolver, Pistolen etc.) stellen zu können, benötigen Sie eine gesetzlich vorgeschriebene waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung und ein diesbezügliches Gutachten.

Fragestellung des Gutachtens ist, ob ein Mensch dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.

Wie verläuft die Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung?

Grundsätzlich wird zur Beurteilung die erste Stufe der Begutachtung durchgeführt.

Diese setzt sich aus einem Gespräch und der Vorgabe von psychologischen Testverfahren, welche vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, zusammen.

Im Gespräch wird Ihre Motivation zur Erlangung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses geklärt, ebenso Ihr persönlicher Hintergrund (Beruf, familiärer Status, etc.) und persönlichkeitsrelevante Eigenschaften (emotionale Stabilität, Anpassungsfähigkeit, Risikobereitschaft).

Anschließend erfolgt die testpsychologische Untersuchung am Computer (PC-Kenntnisse sind nicht erforderlich).

Vorgegeben werden Testverfahren zur Persönlichkeit, zur Stressverarbeitung, zur Risikobereitschaft und hinsichtlich Aggressionsneigung.

Wenn die Beurteilung Ihrer Person positiv erfolgt, ist die Begutachtung somit abgeschlossen.

Sollten sich hierbei Auffälligkeiten ergeben erfolgt, wenn dies von Ihnen gewünscht wird, eine weiterführende, ausführlichere Untersuchung in einer zweiten Phase.

Wie lange dauert die Untersuchung?

In der Regel beträgt die Untersuchungszeit ca. 2 Stunden.


Wie viel kostet der Test?

Die Kosten bei Erstantrag sind gesetzlich geregelt und betragen € 283,20. Dieser Betrag ist im Rahmen der Untersuchung zu begleichen.

Wann erfahre ich das Ergebnis?

Das Ergebnis erfahren Sie sofort. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie binnen weniger Tage, elektronisch signiert per Email, durch persönliche Abholung oder auf Wunsch auch per Post.

Was benötige ich?

Eine Vorbereitung auf die Untersuchung ist nicht notwendig. Nehmen Sie sich lediglich ausreichend Zeit und bringen Sie einen Lichtbildausweis mit.


Was bedeutet „Verschwiegenheitspflicht“?

Als Psychologin und Sachverständige bin ich zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet.